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Schularzt Die Schule hat neben dem Bildungsauftrag auch die Aufgabe, die Gesundheit der Kinder zu fördern und allfällige gesundheitliche Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen. Deshalb ist es gemäss Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern § 51 obligatorisch, die Kindergartenkinder, sowie die Schülerinnen und Schüler im 4. und 8. Schuljahr ärztlich untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Untersuchung beim Schularzt werden von der Gemeinde Malters übernommen. Untersuche beim Privatarzt gehen zu Lasten der Eltern. Schulärzte der Gemeinde Malters sind: Arztpraxis Malters Ärztezentrum Malters AG |