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Kindergarten
Die Gemeinde Malters bietet den zweijährigen Kindergarten an, denn jedes Kind im Kanton Luzern hat das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Davon ist ein Jahr obligatorisch.
Kinder, die bis am 31. Juli fünf Jahre alt werden, besuchen ab August den obligatorischen Kindergarten. Kinder, die bis am 31. Juli vier Jahre alt werden, können den freiwilligen Kindergarten besuchen, sofern die Anforderungen erfüllt werden.
Anforderungen in Kürze:
-
den Schulweg selbständig oder allenfalls in Begleitung gehen
- die Blockzeiten einhalten
- sich selbständig umkleiden
Die Standorte sind der Kindergarten Bündtmättli und der Kindergarten Eischachen.