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Bildungskommission
Bildungskommission
Die Bildungskommission besteht aus vier vom Volk gewählten Mitgliedern und dem zuständigen Mitglied des Gemeinderates (von Amtes wegen). Sie ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates die oberste kommunale Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde für die Volksschule. Sie richtet ihre Tätigkeiten nach den Vorgaben der kantonalen Schulbehörden sowie nach dem vom Gemeinderat genehmigten Leistungsauftrag.
Die Bildungskommission legt die Ausgestaltung und die Organisation des vom Gemeinderat festgelegten kommunalen Volksschulangebotes fest. Sie definiert die Ziele im Leistungsauftrag und stellt die Qualität der Leistungen sicher. Sie konzentriert sich auf die strategischen Fragen und nimmt eine Mittlerfunktion zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit wahr.
Bildungskommission und Schulleitung haben gemeinsam ein Führungsverständnis erarbeitet, das als Grundlage für die strategische und operative Aufgabenerfüllung dient.
Name | Funktion | Tätig in | Telefon |
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