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Jokertage und Urlaubsgesuch
Jokertage:
Den Schülerinnen und Schülern stehen pro Schuljahr vier Jokerhalbtage zur Verfügung, die im Rahmen der Vorgaben frei eingesetzt werden können.
Die Erziehungsberechtigten melden die Absenz mindestens 24 Stunden im Voraus via KLAPP der Klassenlehrperson.
Urlaubsgesuch:
Informationen
- Datum
- 26. März 2025
Dokumente
Name | |||
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Richtlinien Jokertage (PDF, 94.09 kB) | Download | 0 | Richtlinien Jokertage |
Urlaubsgesuch (PDF, 119.72 kB) | Download | 1 | Urlaubsgesuch |